Hinweise betreffend neue Vorschriften

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Sehr geehrter Kunde

Wir bieten Ihnen Tuning & Styling für alle in der EU zugelassenen Automarken.

Unser Shop befindet sich laufend im Aufbau, wird aber nach spezifischer Kunden Anfrage laufend erweitert oder sofort nach Wunsch ergänzt.

Durch unsere riesige Auswahl an Produkten haben wir die Artikel natürlich unmöglich alle auf Lager. Wir bemühen uns aber stets, Sie so schnell wie möglich zu beliefern. Die angegebenen Lieferfristen sind ohne Gewähr! Sind aber unsere eigenen Erfahrungswerte.

Im Shop werden alle gängigen Produkte als lagernd angezeigt, diese können aber bei Ihrer Bestellung evtl. gerade vergriffen sein, da nicht viele Stückzahlen auf Lager gehalten werden.

In unserem Shop finden Sie alles Artikel unserer Hauptlieferanten. Falls sich ihr Wunschartikel nicht in unserem Online-Sortiment befinden sollte, so zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns per Mail/Fax oder Telefon. Wir stellen Ihnen raschmöglichst die gewünschten Teile in den Shop, oder senden Ihnen Unterlagen zu.

Wichtige Hinweise betreffend Anbauteile (Bodykits).

Seit dem 1. Juni 2006 gelten nun die asa Richtlinien resp. FEE EU Normen.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Anbauteile, wie Frontschürzen, Frontlippen, Heckschürzen und Lippen, Seitenschweller, Heckflügel und div. andere Fahrzeugteile) im Fahrzeugausweis eingetragen sein müssen.

Für alle Fahrzeuge die vor dem 1. Juni 2006 in Verkehr gesetzt wurden:

Insbesondere in der Tuningbranche sorgte die neue Regelung für erhitzte Gemüter, wurde doch die europäische Gesetzgebung zuerst auch auf Fahrzeuge angewandt, welche bereits immatrikuliert und mit Karosserieanbauteilen verändert wurden. Die asa hat nun diese Regelung für bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge abgeschwächt. Wenn der Besitzer beweisen kann (Rechnung, Quittung) dass die an seinem Fahrzeugverbauten Anbauteile wie Frontspoiler, Seitenschweller, Heckschürze, Heckspoiler oder anderes vor dem Stichtag 1.Juni 2006 angebaut wurden, werden diese akzeptiert.

Für alle Fahrzeuge die ab 1. Juni 2006 in Verkehr gesetzt wurden:

Um an diesen Nachrüstteile direkt bei der MFK eintragen zu können, braucht es vom Hersteller eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) oder EG Genehmigung, bzw. ein EG- Teilgutachten. TÜV Gutachten (Materialgutachten) und andere in Europa anerkannte Gutachten, werden auf der MFK NICHT akzeptiert.
Tüv Gutachten usw. helfen jedoch zum teil erheblich Kosten zu senken bei einer DTC Prüfung. Falls Sie keine Tüv-Gutachten mehr besitzen sollten, können wir Ihnen von den meisten Herstellern vorhandene Gutachten organisieren bereits ab Fr.120.- pro Gutachten.

Falls keine ABE/EG Betriebserlaubnis vorhanden ist, muss beim DTC ein Gutachten per Einzelabnahme direkt am Fahrzeug erstellt werden (wird zu 99% der fall sein). Kosten immer pro Bauteil Gutachten, bei jeden weiteren Teilen (z.b. Schweller/Heckschürze/etc.) ca. 1/3 pro Teil. Bei teilen ohne jegliches Gutachten z.b. Teile aus USA oder Japan erhöht sich der Prüfungsaufwand und somit die Kosten einer DTC abnahme entsprechend auf mehr.

>> zum Download  asa Richtlinien 2A

Terminvereinbarung / genaue Preise DTC / FAKT AG:

DTC AG Dynamic Test Center
Route Principale
2537 Vauffelin / Switzerland

DTC-Hotline für Fragen zu:

  • Aerodynamische Anbauteile (Front- / Heckschürzen / Seitenschweller / Motorhauben / Lufthutzen ect.)
  • Sicherheitsrelevante Teile (Rennsitze / Hosenträgergurten / Sitzkonsolen / Fahrwerksteile usw.)

0900 358 999 (2.00 CHF/Min)
(Werktags zwischen 08:00 - 12.00 und 14:00 - 17:00)

>> Website von DTC AG

FAKT AG
Augrabenstrasse 9
9466 Sennwald SG
Tel. 071 / 722 96 00
Fax 071 / 722 96 01
Mail: info-ch@fakt.com

>> zur Webseite FAKT AG

Erfüllen die Teile gar nicht die ASA Anforderungen, können auch  DTC/FAKT AG, KEINE Gutachten erstellen.

Da dieses ASA Reglement auch in Zukunft unterschiedlich bei den Prüfern angewandt wird, empfehlen wird vorab diese Situation abzuklären. Daher sind erfahrungsgemäs grosse Kantonale abweichungen möglich.

Die Hersteller werden sich auch nicht gross um diese teuren Gutachten bemühen, nur für den kleinen Schweizer Markt. Da der ganze EU Raum mit Tüv resp. Materialgutachten die Teile eintragen lassen kann. Ausnahme bilden Neufahrzeugen die ab dem 10/2005 in Verkehr gesetzt werden, eine ABE ist für alle Teile im gesamten EU Raum vorgeschrieben gem. FEE EWG/ECE/EU Verordnung, Die Schweiz natürlich mit inbegriffen. In Zukunft werden DTC und zum teil auch ABE Gutachten für die gängisten Teile erstellt werden oder sind sogar schon erhältlich. Für Teile ganz neuer Fahrzeuge ab Baujahr 2006/07 wird eine ABE dann meistens zum Standard gehören.

Dennoch bleibt dem Endverbraucher per sofort für ganz exklusive Spezialteile nur noch eine Möglichkeit:

Die Einzelabnahme via DTC oder FAKT AG

Daher erfolgt die Montage aller Anbauteile immer auf eigenes Risiko. Für die Zulassung solcher Artikel bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern übernehmen wir keine Garantie.

Montagehinweise

Nachfolgende Montagehinweise helfen Ihnen eine möglichst schnelle und erfolgreiche MFK Prüfung abzulegen:

Für die korrekte und sichere Montage ist der Umbauer verantwortlich!

Markierung

Die Markierung (Typenschild auf dem Spoiler-Teil) muss dauerhaft an der im Gutachten vorgeschriebenen Stelle angebracht sein und übereinstimmen.

Lackierung

Vor der Lackierung müssen die gelieferten Bauteile auf Passgenauigkeit geprüft werden.
Lackierte oder montierte Teile können nicht zurückgenommen werden!

Prüfmontage

Bei der Prüfmontage ist darauf zu achten, dass keine längs wirkenden, steifen Befestigungsteile näher als 50mm an die Vorderkante der Stossstange oder Frontschürze reichen.
(Siehe ASA Checkliste 1.5, 2.1)

Befestigung

Die Befestigung der Anbauteile muss dauerhaft und sicher sein.
(Siehe ASA Checkliste 1.5, 2.1)

Gitter / Öffnungen in Frontschürzen

  • Ab 80mm muss eine Öffnung der Front, Heckpartie verschlossen werden!
  • Werden für den Verschluss der Öffnungen Gitter verwendet, müssen diese feinmaschig sein und eine hohe Festigkeit aufweisen.
  • Maschen dürfen nicht scharfkantig sein.
  • Die Maschenweite darf maximal 15x15mm betragen.
  • Gitter müssen mit einem dauerelastischen Kleber (z.B. Sikafl ex) mit einer Überlappung von mindesten 10mm verklebt werden!

(Siehe ASA Checkliste 2.2.1 /2 /3)

Beispiel: Gitterbefestigung geklebt mit mind. 10mm Überlappung.


Maximale Maschenweite Öffnungen über 80mm O mit Gitter

Öffnungen über 16cm müssen verkleinert werden durch fest anlaminierte verstrebungen, oder beim DTC mit einer Einzelabnahme komplett geprüft werden.
Für alle Teile die mit DTC-Materialgutachten resp. mit DTC-Gutachten im Shop aufgeführt sind, existieren bereits die notwendigen Gutachten für die Schweiz.

Festigkeit des Gitters

Das Gitter darf sich an der schwächsten Stelle, bei einer Daumendruckprüfung mit 150N (15Kg) maximal 5mm durchbiegen!

Wir empfehlen eine Verstärkung des Gitters bei Öffnungen ab 10 cm Höhe. Die Streben für die Verstärkung der Öffnung in einem Abstand von ca. 10-15cm anbringen und ebenfalls mit dauerelastischem Kleber befestigen. (Eventuell ein Loch in den Schenkel des Profi ls bohren das zusätzlich mit Kleber aufgefüllt wird um noch mehr Festigkeit zu erreichen.)

Auspuffendrohr

Der Auspuffaustritt darf, nur wenn er aus der Fahrzeugstruktur herausragt nicht scharfkantig sein.

Haubenaufsätze

Motorhauben Aufsätze und Lufteintritte, welche vom Boden aus ab einer Abrollänge Im Bereich zwischen 1000 mm bis 2100mm liegen, befinden sich im Bereich eines möglichen Kopfanpralls bei einer Fussgängerkollision. Von der neu geschaffenen Situation darf für den Fussgänger kein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgehen. Benötigt werden für GFK sowie Carbon Motorhauben und Hutzen auf jeden Fall ein DTC-Gutachten!

Bodenfreiheit

Überprüfung mittels Rampe (Rampensteigung 9% und Höhe der Rampe 8cm: Daraus ergibt sich eine Rampenlänge von 890mm) Grundsätzlich ist das Fahrzeug bis zur Achsgarantie (Gesamtgewicht) zu beladen. Eingetragene oder einzutragende Rad-Reifenkombinationen sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

Zusätzliche Infos aus der ASA Richtlinie 2 A

Karosserie

Karosserie Mindesthöhe für Scheinwerfer 50cm
Mindesthöhe für Frontblinker, Stand, Schluss u. Bremslichter 35cm
Mindesthöhe für Nebellampen , Tagfahrlichter 25cm
(Masse gelten immer für Unterkannte)
Mindesthöhen für Nummerschilder 20cm
(Neigung noch oben max. 30°, nach unten max. 15°)

Fahrwerk

Rad-Befestigung mit oder ohne Distanzscheiben min. erforderliche Umdrehungen der Schrauben / Muttern

M12 x 1,5 6,5 Umdrehungen
M12 x 1,25
M14 x 1,5
7,5 Umdrehungen

Rad-Freigängigkeit
Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein (Zwischen Fahrwerk und Reifen mind. 5mm / zwischen Felge und Fahrwerk mind.3mm)

Interieur

Lenkrad Durchmesser mind. 300 mm bei Fahrzeugen mit höhenverstellbarer Lenksäule. Bei Fahrzeugen ohne verstellbarer Lenksäule ist ein Mindestdurchmesser von 320 mm empfohlen.

 

Für Fragen, sowie Teile beurteilung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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